Impfempfehlungen für Frettchen
Frettchenkrankheiten, gegen die geimpft werden kann
Erreger: Canines Distempervirus
Übertragung: direkter Kontakt mit kranken Frettchen oder kranken Hunden, indirekte Übertragung durch Hände, Kleider, Gegenstände
Symptome: Fieber, Inappetenz;
Atemwege: eitriger Augen- und Nasenausfluss, Husten;
Magen-Darm: Erbrechen, Durchfall;
Gehirn: Speicheln, Krämpfe, Anfälle, Bewegungsstörungen;
Haut: Verhornungsstörungen an Ballen, Augenlidern und Nasenspiegel; fast immer tödlicher Verlauf
Diagnose: Erregernachweis in Blut, Harn, Bindehautzellen
Therapie: Infusionstherapie, Antibiose, Euthanasie sollte erwogen werden
alle, auch in der Wohnung gehaltene Frettchen sollten geimpft werden
Impfschemata:
Impfstoffhersteller:
Grundimmunisierung:
1. Impfung ab einem Alter von 6 Wochen
2. Impfung nach 4-6 Wochen, nur erforderlich, wenn die 1. Impfung vor der 10. Lebenswoche erfolgte
Auffrischung: alle 12 Monate
Impfkommission Bund Praktizierender Tierärzte:
Grundimmunisierung:
1. Impfung im Alter von 8 Wochen
2. Impfung im Alter von 12 Wochen
bei Frettchen ab einem Alter von 10 Wochen eine Impfung
Auffrischung:
jährlich

Erreger: Lyssa-Virus
Übertragung: durch Biss eines an Tollwut erkrankten Tieres; durch Speichel tollwutkranker Tiere, der in Wunden oder auf Schleimhäute gerät; durch Fressen toter tollwütiger Tiere. Tollwut kann durch Biss auch vom Frettchen auf den Menschen übertragen werden.
Symptome: Hinterhand- und Vorderhandschwäche, starke Erregung, Harninkontinenz, Bissigkeit oft nicht gegeben, Apathie, Tod
Diagnose: Erregernachweis am toten Tier im Gehirn, ein sicherer Ausschluss ist am lebenden Tier nicht möglich. Bei Tollwutverdacht ist der Amtstierarzt zu verständigen, der Amtstierarzt entscheidet über Tötungs- oder Quarantänemaßnahmen.
Therapie: nicht möglich, Therapieversuche sind gesetzlich verboten
Impfempfehlung: Impfung gesetzlich vorgeschrieben bei Grenzüberschreitung, Impfung empfohlen bei zur Jagd gehaltenen Frettchen und in Freigehegen gehaltenen Frettchen
Impfstoffhersteller:
Grundimmunisierung:
1. Impfung ab einem Alter von 12 Wochen
2. Impfungen nicht erforderlich
Auffrischung: alle 12 Monate
Impfkommission Bund Praktizierender Tierärzte:
Grundimmunisierung:
1. Impfung ab einem Alter von 12 Wochen
2. Impfungen nach 4 Wochen
Auffrischung: alle 12 Monate
Anmerkung: bei der Tollwutimpfung halten wir entsprechend der Herstellerangaben eine einmalige Impfung ab einem Alter von 12 Monaten zur Grundimmunisierung für ausreichend. Die gesetzliche Vorgabe ist damit erfüllt und Tollwut ist mittlerweile selten in Deutschland
Impfschema bei Frettchen, die in der Wohnung gehalten werden
Grundimmunisierung• Immunisierung gegen Staupe im Alter von 10 Wochen
Auffrischung
• Auffrischung gegen Staupe jährlich
Impfschema bei Frettchen, die in Freigehegen oder jagdlich gehalten werden
Grundimmunisierung• Immunisierung gegen Staupe und Tollwut im Alter von 12 Wochen
Auffrischung
• Auffrischung gegen Staupe und Tollwut jährlich
Weiterführende Informationen
Tornau GmbH
