Impfempfehlungen für Katzen


Katzenkrankheiten, gegen die geimpft werden kann

Katzenschnupfen - Feline Rhinotracheitis

Erreger: Felines Herpesvirus-1 (häufig), Felines Calicivirus (häufig), Chlamydophila felis (selten), Bordetella bronchiseptica (selten), Mycoplasmen (selten)
Übertragung: Erregerausscheidung mit Nasensekret, Augenausfluss, Speichel, Übertragung durch direkten Kontakt und indirekt über Gegenstände
Symptome: Niesen, Husten,Schnupfen, Nasenausfluss, Bindehautentzündung,Atemnot, Fieber
Diagnose: Erregernachweis in Augen- oder Nasenausfluss
Therapie: Virustatika, Interferon, Antibiose, Schleimlöser, hustenstillende Mittel, bronchienerweiternde Mittel
Impfempfehlung: gegen Herpesvirus-1 und Felines Calicivirus sollten alle Katzen, auch Wohnungkatzen geimpft werden; zusätzlich gegen Chlamydophila felis sollten Katzen in Katzenzuchten und Tierheimen mit nachgewiesenen Chlamydophila-Infektionen geimpft werden; zusätzlich gegen Bordetella bronchiseptica sollten Katzen geimpft werden, wenn sie in Tierheime oder Katzenpensionen mit nachgewiesenen Bordetella-Infektionen gebracht werden müssen
Impfschemata:
Felines Herpesvirus-1 und Felines Calicivirus
Impfstoffhersteller:

 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 8-9 Wochen
  2. Impfung nach 3-4 Wochen
 Auffrischung:
  1. Auffrischung nach 1 Jahr
  weitere Auffrischungen jährlich
Impfkommission Bund Praktizierender Tierärzte:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 8 Wochen
  2. Impfung im Alter von 12 Wochen
  3. Impfung im Alter von 16 Wochen
  bei Katzen ab einem Alter von 12 Wochen 2 Impfungen im Abstand von 3-4
  Wochen
 Auffrischung:
   1. Auffrischung nach 1 Jahr
  weitere Auffrischungen bei frei lebenden Katzen jährlich,
  bei Wohnungskatzen alle 2 Jahre
American Association of Feline Practioners:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 6 Wochen
  2. Impfung und weitere nach 3- 4 Wochen bis zu einem Alter von 16 Wochen
  bei Katzen ab einem Alter von 16 Wochen 2 Impfungen im Abstand von 3-4
  Wochen
 Auffrischung:
  1. Auffrischung nach 1 Jahr
  weitere Auffrischungen alle 3 Jahre
Chlamydophila felis
Impfstoffhersteller, Impfkommission Bund Praktizierender Tierärzte:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 8-9 Wochen
  2. Impfung nach (2-)3-4 Wochen
 Auffrischung: jährlich
American Association of Feline Practioners:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 9 Wochen
  2. Impfung nach 3-4 Wochen
 Auffrischung: jährlich
Bordetella bronchiseptica
Impfstoffhersteller, Impfkommission Bund Praktizierender Tierärzte:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 1 Monat, mind. eine Woche vor zu erwartender Exposition, eine Impfung ausreichend
 Auffrischung: jährlich
American Association of Feline Practioners:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 8 Wochen, eine Impfung ausreichend
 Auffrischung: jährlich
Anmerkung:
Grundimmunisierung:
In der Regel sind zur Grundimmunisierung gegen Felines Herpesvirus-1 und Felines Calicivirus zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen beginnend im Alter von 8 Wochen ausreichend.
Eine dritte Impfung im Alter von 16 Wochen bietet zusätzliche Sicherheit, da bei einem Teil der Katzen im Alter von 12 Wochen noch maternale Antikörper vorhanden sind, die eine gute Immunisierung verhindern.
In Zuchten und Tierheimen mit Katzenschnupfenproblematik empfehlen wir die Grundimmunisierung nach AAFP.
Auffrischung:
Die erste Auffrischung sollte nach 1 Jahr erfolgen. Weitere Auffrischungen werden von uns, wie von der AAFP empfohlen, im dreijährigen Abstand als ausreichend angesehen. Die Zulassung der Impfstoffhersteller beträgt allerdings nur 1 Jahr.

Katzenseuche - Feline Panleukopenie

Erreger: Felines Parvovirus
Übertragung:im Mutterleib, Ausscheidung mit dem Kot und orale Aufnahme, indirekte Übertragung,z.B. mit den Straßenschuhen
Symptome: Lethargie, Inappetenz, Erbrechen, Durchfall, unkoordinierter Gang, Fieber, plötzlicher Tod
Diagnose: Erregernachweis in Blut oder Kot
Therapie: Immunglobuline, Interferon, Infusionstherapie, Antibiose, parenterale Ernährung
Impfempfehlung: alle Katzen sollten geimpft werden, auch Wohnungskatzen Impfschemata:
Impfstoffhersteller:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 8-9 Wochen
  2. Impfung nach (2-)3-4 Wochen
 Auffrischung:
  1. Auffrischung nach 1 Jahr
  weitere Auffrischungen jährlich bis alle 3 Jahre
Impfkommission Bund Praktizierender Tierärzte:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 8 Wochen
  2. Impfung im Alter von 12 Wochen
  3. Impfung im Alter von 16 Wochen
  bei Katzen ab einem Alter von 12 Wochen 2 Impfungen im Abstand von
  3-4 Wochen
 Auffrischung:
   1. Auffrischung nach 1 Jahr
   weitere Auffrischungen alle 3 Jahre
American Association of Feline Practioners:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 6 Wochen
  2. Impfung und weitere nach jeweils 3-4 Wochen bis zu einem Alter von
  16 Wochen
  bei Katzen ab einem Alter von 16 Wochen 2 Impfungen im Abstand von
  3-4 Wochen
 Auffrischung:
  1. Auffrischung nach 1 Jahr
  weitere Auffrischungen alle 3 Jahre
Anmerkung:
Grundimmunisierung: siehe Katzenschnupfen
Auffrischung:
Die erste Auffrischung sollte nach 1 Jahr erfolgen. Weitere Auffrischungen sollten mit einem Impfstoff, der eine Zulassung für 3 Jahre aufweist, im dreijährigen Abstand erfolgen.

Tollwut

Erreger: Lyssa-Virus
Übertragung: durch Biss eines an Tollwut erkrankten Tieres, durch Speichel tollwutkranker Tiere, der in Wunden oder auf Schleimhäute gerät, durch Fressen toter, tollwutkranker Tiere
Symptome: Verhaltensänderungen: Ängstlichkeit, Erregbarkeit, vermehrte Aggressivität, Desorientierung, Bewegungsstörungen, Speicheln, Krämpfe, Lähmungen
Diagnose: Erregernachweis am toten Tier im Gehirn, ein sicherer Ausschluss ist am lebenden Tier nicht möglich, bei Tollwutverdacht ist der Amtstierarzt zu verständigen. Der Amtstierarzt entscheidet über Tötungs- oder Quarantänemaßnahmen.
Therapie: nicht möglich, Therapieversuche sind gesetzlich verboten
Impfempfehlung: Impfung gesetzlich vorgeschrieben bei Grenzüberschreitung, Impfung empfohlen bei sich im Freien aufhaltenden Katzen
Impfschemata:
Nach der Tollwutverordnung ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut nur gegeben, wenn der Impfling zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt war. Die Dauer des Impfschutzes entspricht den Herstellerangaben.
Impfstoffhersteller:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 12 Wochen, eine Impfung ausreichend
 Auffrischung:
  Auffrischung jährlich bis alle 4 Jahre je nach Hersteller
Impfkommission Bund Praktizierender Tierärzte:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 12 Wochen
  2. Impfung im Alter von 16 Wochen
 Auffrischung:
   1. Auffrischung nach 1 Jahr
  weitere Auffrischungen nach Herstellerangaben
American Association of Feline Practioners:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 12 Wochen, eine Impfung ausreichend
 Auffrischung:
  1. Auffrischung nach 1 Jahr
  weitere Auffrischungen alle 3 Jahre oder nach gesetzlichen Anforderungen
Anmerkung:
Bei der Tollwutimpfung halten wir entsprechend der Herstellerangaben eine einmalige Impfung ab einem Alter von 12 Monaten zur Grundimmunisierung für ausreichend. Die gesetzliche Vorgabe ist damit erfüllt und Tollwut ist mittlerweile sehr selten in Deutschland. Die erste Auffrischung empfehlen wir zusammen mit Schnupfen und Seuche nach einem Jahr und weitere Auffrischungen im Turnus von drei Jahren in Kombination mit Schnupfen und Seuche. Es muss ein Impfstoff mit einer Zulassung für 3 Jahre verwendet werden.

FIP - Feline Infektiöse Peritonitis

Erreger:Felines Coronavirus
Übertragung: direkter Kontakt, Benutzung gemeinsamer Futternäpfe, Katzentoiletten, indirekt über Schuhe, Kleidung, Gegenstände
Symptome: Fieber, Inappetenz, Atembeschwerden, Flüssigkeitsansammlung in Brust- und / oder Bauchraum, Abmagerung, blasse oder gelbe Schleimhäute, Entzündungen im Augeninneren, Anfälle, immer tödlicher Verlauf
Diagnose: Erregernachweis in Ergüssen, Organbiopsie
Therapie: eine Heilung ist nicht möglich, Lebensverlängerung mit Interferon, Glukokortikoiden
Impfempfehlung: Empfänglich sind auch Wohnungskatzen, da eine Übertragung mit den Straßenschuhen möglich ist. Studien zur Effektivität der Impfung zeigten eine Schutzwirkung bei 0%-80% der geimpften Katzen. Eine Wirksamkeit der Impfung ist nach heutiger Sicht nur gegeben, wenn eine Katze noch keine Antikörper gegen das Feline Coronavirus im Blut aufweist. Dies sollte vor einer Impfung getestet werden.
Wir empfehlen eine Impfung gegen FIP bei Katzen, die keine Antikörper aufweisen, da die Krankheit häufig vorkommt, es keine wirksame Therapie gibt, die Krankheit immer tödlich verläuft und die Impfung die einzig mögliche Prophylaxe darstellt.
Impfschemata:
Impfstoffhersteller, Impfkommission Bund Praktizierender Tierärzte, American Association of Feline Practioners:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung in einem Alter von 16 Wochen
  2. Impfungen nach 3- 4 Wochen
 Auffrischung:
  jährlich

FeLV - Feline Leukose

Erreger: Felines Leukosevirus
Übertragung: beim Deckakt, im Mutterleib, mit der Muttermilch, bei engem Kontakt, gemeinsamer Benutzung von Trink- und Futternäpfen, durch Biss, evtl. durch Flöhe, keine indirekte Übertragung
Symptome: kurze Lebenserwartungen, Fortpflanzungsstörungen; durch Schwächung der Immunabwehr: Zahnfleischentzündungen, schlechte Wundheilung, Atemwegsinfektionen, Ohrentzündungen; durch Auslösung eines Tumors: je nach Lage des Tumors Atemnot, Durchfall, Erbrechen, Abmagerung, vergrößerte Lymphknoten, Hautknoten; durch Blutarmut: blasse Schleimhäute, Mattigkeit
Diagnose: Erregernachweis im Blut
Therapie: Virustatika, Interferon, nur klinische Besserung aber keine Heilung, Antibiose gegen bakterielle Sekundärinfektionen
Impfempfehlung: Geimpft werden sollten Katzen, die direkten Kontakt zu anderen Katzen haben, wie Freigänger. Wohnungskatzen, auch Katzen in Mehrkatzenhaushalten sollten nicht geimpft werden. Katzen ab einem Alter von 8 Jahren brauchen aufgrund einer Altersresistenz nicht mehr geimpft werden. Die Impfung ist nur sinnvoll, wenn noch keine FeLV- Erreger im Blut nachweisbar sind.
Impfschemata:
Impfstoffhersteller:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 8-9 Wochen
  2. Impfung nach (2-) 3 (-5) Wochen
 Auffrischung: jährlich
Impfkommission Bund Praktizierender Tierärzte:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 8 Wochen
  2. Impfung nach 3 -4 Wochen
 Auffrischung: jährlich
American Association of feline Practioners:
 Grundimmunisierung:
  1. Impfung im Alter von 8-12 Wochen
  2.Impfung nach 3-4 Wochen
 Auffrischung: jährlich

Impfschema bei Katzen, die ausschließlich in der Wohnung gehalten werden


    Grundimmunisierung
    • 1. Immunisierung gegen RC P im Alter von 8 Wochen
    • 2. Immunisierung gegen RC P nach 4 Wochen im Alter von 12 Wochen
    • Testung auf FIP-Antikörper im Blut
    • 3. Immunisierung gegen RC P und 1. Immunisierung gegen FIP nach
      4 Wochen im Alter von 16 Wochen
    • 2. Immunisierung gegen FIP nach 4 Wochen im Alter von 20 Wochen
    Auffrischung
    • 1. Auffrischung gegen RC P und FIP nach einem Jahr
    • weitere Auffrischungen gegen FIP jährlich
    • weitere Auffrischungen gegen RC P alle 3 Jahre

 

Impfschema bei Katzen, die auch ins Freie dürfen


    Grundimmunisierung
    • 1. Immunisierung gegen RC P im Alter von 8 Wochen
    • 2. Immunisierung gegen RC P T nach 4 Wochen im Alter von 12 Wochen
    • Testung auf FIP-Antikörper und FeLV-Antigen im Blut
    • 3. Immunisierung gegen RC P und 1. Immunisierung gegen FIP und
      FeLV nach 4 Wochen im Alter von 16 Wochen
    • 2. Immunisierung gegen FIP und FeLV nach 4 Wochen im Alter von 20
      Wochen
    
Auffrischung
    • 1. Auffrischung gegen RC P T , FIP und FeLV nach einem Jahr
    • weitere Auffrischungen gegen FIP und FeLV jährlich,
      bei FeLV bis zu einem Alter von 8 Jahren
    • weitere Auffrischungen gegen RC P T alle 3 Jahre

    (RC: Felines Herpesvirus-1 und Felines Calicivirus, P: Katzenseuche,
     T: Tollwut, FeLV: Leukose)

 

Weiterführende Informationen


• Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vet. für Katzen

• The 2006 American Association of Feline Practioneers Feline Vaccine
   Advisory Panel Report
• Broschüre "Fokusthema Impfempfehlungen für Hund u. Katze"
   der Firma intervet
• Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)